LOHN- & GEHALTSBUCHHALTUNG
Permanente Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht machen den Einsatz gut qualifizierter Fachkräfte und entsprechender EDV-Programme unerlässlich. Durch die Erstellung der Lohnbuchhaltung in unserer Kanzlei ist die Berücksichtigung aller steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen gewährleistet.
Sie erhalten innerhalb weniger Tage die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter und, soweit gewünscht, eine Diskette für den beleglosen Zahlungsverkehr.
An- und Abmeldungen sowie die monatlichen Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen übermitteln wir auf elektronischem Wege an die zuständigen Krankenkassen bzw. Finanzämter.
Daneben erstellen wir für Sie und Ihre Mitarbeiter Bescheinigungen und Meldungen (z.B. Berufsgenossenschaft) und lassen Finanzamt und Sozialversicherungsträger die erforderlichen Prüfungen in unserer Kanzlei durchführen.