Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung bildet nicht nur die Grundlage für den Jahresabschluss und die Umsatzsteuervoranmeldungen sondern soll auch aussagekräftig für Sie oder Dritte (z.B. Hausbank) sein. Wir gewährleisten dies durch die laufende Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen, periodengerechte Auflösung von Jahresbeträgen etc.
Sie reichen Ihre sortierten Belege monatlich oder vierteljährlich ein und erhalten die von uns mit modernster Software erstellten Auswertungen, wie:
- Betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahres-Vergleich
- Summen- und Saldenliste
- Liste der offenen Posten
- Kostenstellenrechnung mit innerbetrieblicher Leistungsver-
rechnung und BAB-Auswertung
Wir stellen beim Finanzamt den Antrag auf Dauerfristverlängerung und übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Wege.
Im Bereich der Finanzbuchhaltung können Sie den Leistungsumfang selbst bestimmen. Wenn Sie möchten und über ausreichende Kennt-
nisse verfügen, bzw. Ihnen ausgebildetes Personal zur Verfügung steht, können Sie Ihre Buchhaltung selbst erstellen. In diesem Fall reichen Sie monatlich oder vierteljährlich die Auswertungen ein, damit die laufende Beratung gewährleistet ist.